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Creditor Identifier
Vergabebedingungen
Glossar



Vergabebedingungen

1 Allgemein

1.1
SIX Interbank Clearing vergibt und verwaltet im Auftrag der Finanzplätze Schweiz und Liechtenstein die Identifikationsnummern von Zahlungsempfängern (Creditor Identifiers). Diese ist für die Erteilung von Mandaten sowie für den Einzug von SEPA-Lastschriften erforderlich.

Eine Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers kann bei allen Finanzinstituten im gesamten SEPA-Raum verwendet werden und ermöglicht die Prüfung des Mandats durch den Zahlungspflichtigen und/oder dessen Finanzinstitut. Es besteht kein zeitliches Nutzungslimit.

1.2
Die Vergabe einer Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers erfolgt unabhängig von den rechtlichen Eigenschaften und der wirtschaftlichen Situation des Antragstellers und enthält keine diesbezüglichen Aussagen oder Bewertungen seitens SIX Interbank Clearing.

Mit der Zuteilung der Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers ist keine Zulassung zum Einzug von SEPA-Lastschriften verbunden. Diese kann nur durch das kontoführende Finanzinstitut des Zahlungsempfängers erfolgen.

1.3
Der Antrag auf Vergabe durch SIX Interbank Clearing ist online vom Institut des Zahlungsempfängers (Besteller) zu stellen. Die Kommunikation mit dem Zahlungsempfänger erfolgt ausschliesslich durch das Finanzinstitut. Der Besteller muss seinen Sitz im SEPA-Raum haben.

1.4
Für jeden Zahlungsempfänger kann nur eine Identifikationsnummer beantragt werden, diese gilt für alle SEPA-Lastschriftverfahren.

2 Antragstellungen

2.1
Das Antragsformular wird via Webseite bereitgestellt. Durch die Eingabe der abgefragten Daten und deren Versand wird der Antrag initiiert.

Der Besteller muss sicherstellen und bestätigen, dass der Zahlungsempfänger seinen Hauptwohnsitz bzw. Hauptgeschäftssitz in der Schweiz/Liechtenstein hat.

2.2
Nach erfolgter Vergabe wird die Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers mit einem Mitteilungsschreiben an den Besteller versandt.

Die Informationen aus dem Mitteilungsschreiben sind dem Zahlungsempfänger auszuhändigen.

3 Änderung der Antragsdaten

Sofern sich Änderungen in der Person oder Firma des Zahlungsempfängers ergeben (z.B. Namensänderung, Änderung der Firma, Wechsel der Rechtsform, Fusion o.Ä.) oder sich der Hauptwohn- bzw. Hauptgeschäftssitz ändert, ist eine neue Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers zu beantragen.

Die bisherige Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers ist durch ein Finanzinstitut schriftlich zur Löschung aufzugeben.

Bei Änderungen der Anschrift (z.B. Strasse), des Adresszusatzes oder in den Daten zur Ansprechperson ist nichts zu veranlassen. Dasselbe gilt für einen Wechsel der Bankverbindung.

4 Entgelte

Der Service ist kostenfrei.

5 Validierung/Haftung

Die Verantwortung für korrekte Daten liegt ausschliesslich beim Besteller. Die Prüfung, inwieweit die Daten des Zahlungsempfängers korrekt sind, dieser bzw. die Firma tatsächlich existiert etc., obliegt dem Besteller. SIX Interbank Clearing validiert die durch den Besteller gelieferten Daten des Zahlungsempfängers nicht und übernimmt keinerlei Haftung für diese.

Die im Zusammenhang mit der Vergabe und Verwaltung der Identifikationsnummern von Zahlungsempfängern erhobenen personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes ausschliesslich für diesen Zweck durch SIX Interbank Clearing erhoben, verarbeitet und genutzt. Daten werden so lange gespeichert, bis sie nicht mehr benötigt bzw. schriftlich zur Löschung aufgegeben werden. Es wird kein Verzeichnis gültiger oder gelöschter Identifikationsnummern von Zahlungsempfängern veröffentlicht.






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