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CREDITOR IDENTIFIER

Im Auftrag der Finanzplätze Schweiz und Liechtenstein ist SIX Interbank Clearing zuständig für die Vergabe und Verwaltung der Identifikationsnummern von Zahlungsempfängern (Creditor Identifiers). Nur mit einer europaweit einheitlichen und standardisierten Identifikationsnummer, die den Zahlungsempfänger eindeutig identifiziert, kann eine SEPA-Lastschrift abgewickelt werden.

Möchte ein Zahlungsempfänger SEPA-Lastschriften einziehen, muss dieser seine Identifikationsnummer nutzen. Zusammen mit der Mandatsreferenznummer wird die Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers dem Zahlungspflichtigen weitergeleitet. Eine Identifikationsnummer ist kontounabhängig und kann bei allen Finanzinstituten im SEPA-Raum verwendet werden.

Struktur der Schweizer Identifikationsnummer

Die Struktur der Identifikationsnummer ist in der Schweiz wie folgt aufgebaut:

Creditor Identifier Struktur

  • Teil a: Stelle 1 und 2: ISO-Ländercode der Schweiz (CH).
  • Teil b: Stelle 3 und 4: Zweistellige Prüfziffer (Modulo 97-10) über die Teile a und d (Teil c wird nicht berücksichtigt).
  • Teil c: Stelle 5 bis 7: Dreistelliger Creditor Business Code, der vom Zahlungsempfänger für die Kennzeichnung eines Geschäftsfeldes beliebig festgelegt werden kann. Wird kein Creditor Business Code verwendet, ist als Platzhalter "ZZZ" einzufügen.
  • Teil d: Stelle 8 bis 18: 11-stellige, numerische Schweizer Identifikationsnummer, die den Zahlungsempfänger innerhalb der Schweiz eindeutig identifiziert. Sie wird beginnend mit 1 fortlaufend vergeben und mit führenden Nullen aufgefüllt.

Antragstellung und Ausgabe

Anträge auf Erteilung einer Identifikationsnummer können ausschliesslich online durch Finanzinstitute gestellt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Zahlungsempfänger seinen Hauptwohnsitz bzw. Hauptgeschäftssitz in der Schweiz/Liechtenstein hat. Die Ausgabe erfolgt nur an Finanzinstitute, Zahlungsempfänger müssen ihre Identifikationsnummern daher über ein Finanzinstitut beantragen.

Für jeden Zahlungsempfänger wird nur eine Identifikationsnummer vergeben. Über einen so genannten Creditor Business Code hat der Zahlungsempfänger jedoch die Möglichkeit, verschiedene Stellen in seinem Hause, die Forderungen mittels Lastschriften einziehen, zu kennzeichnen, ohne dass mehrere Identifikationsnummern notwendig sind.

Die Vergabe von Identifikationsnummern erfolgt unabhängig von den rechtlichen Eigenschaften und der wirtschaftlichen Situation des Antragstellers und enthält keine diesbezüglichen Aussagen oder Bewertungen der ausgebenden Stelle.

Mit der Zuteilung einer Identifikationsnummer ist auch keine Zulassung zum Einzug von Lastschriften im SEPA-Lastschriftverfahren verbunden. Diese kann nur durch das kontoführende Finanzinstitut des Antragstellers erfolgen.






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