Es ist ein von den Vereinten Nationen definiertes und unterhaltenes Regelwerk für den elektronischen Datenaustausch. Es normiert die Darstellung von Geschäfts- und Handelsabläufen und wirkt proprietären Standards einzelner Branchen entgegen.
UN/EDIFACT ist weltweit gültig und ermöglicht die Prozessintegration zwischen Softwareprogrammen der beteiligten Firmen.
Dabei werden für verschiedene Vorgänge Datendefinitionsregeln aufgestellt wie etwa für die Offertstellung, Auftragserteilung, Auftragsbestätigung, Ausstellung von Zolldokumenten und Transportpapieren, Rechnungsstellung, Zahlung etc. Diese Regeln beziehen sich auf die Darstellung der Daten und auf die Syntax für die Gliederung der elektronisch übertragenen Objekte bzw. Meldungen.
Von Schweizer Finanzinstituten zur Zeit unterstützte Meldungen
Für den elektronischen Datenaustausch zwischen Finanzinstituten und ihren Partnern wird in der Schweiz sukzessive auf Meldungen umgestellt, die den Datendefinitionen und Regeln von UN/EDIFACT entsprechen. Für Prozesse des elektronischen Zahlungsverkehrs werden zur Zeit folgende Kürzel unterstützt:
Meldung und Bedeutung
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| PAYORD/PAYEXT |
Einzelzahlungauftrag |
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| PAYMUL |
Sammelzahlungsauftrag |
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| DIRDEB |
Lastschriftverfahren (LSV/BAD) |
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| DEBADV |
Einzelbelastungsanzeige |
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| DEBMUL |
Sammelbelastungsanzeige |
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| CREADV/CREEXT |
Einzelgutschriftsanzeige |
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| CREMUL |
Sammelgutschriftsanzeige |
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| FINSTA |
Kontoauszug |
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| BANSTA |
Fachliche Bestätigung auf Ebene Meldung |
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| CONTRL |
Technische Bestätigung auf Ebene Interchange |
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Je nach Finanzinstitut ist die Einbindung von UN/EDIFACT-Dienstleistungen unterschiedlich weit gediehen. Aktuelle Informationen erhalten Sie beim jeweiligen Finanzinstitut.

Weitere Informationen: Einführung, Zahlungsverkehr, Sicherheit
SIX Interbank Clearing stellt Ihnen hier eine Liste von Dokumenten zur Verfügung, die weitere Informationen zu UN/EDIFACT bieten.
