Im November 2009 wurden die SEPA-Lastschriftverfahren europaweit eingeführt. Finanzinstitute in der EU müssen zwingend daran teilnehmen. Die nationalen Verfahren – in der Schweiz LSV+ und BDD der Banken und Debit Direct der PostFinance – bleiben bis auf Weiteres bestehen.
Hauptvorteile von SEPA-Lastschriften
- Einheitliche Lastschrift europaweit in 32 Ländern
- Prozesse, Fristen und Formvorschriften international standardisiert
- Trennung von Geld- vom Informationsfluss (Avisierung erfolgt vor, Kontobelastung am Fälligkeitstag)
- Durchgängige Mandatsreferenz auch bei Rückvergütungen möglich
SEPA-Basis- und SEPA-Firmenlastschriftverfahren
Grundlage für die Verarbeitung von SEPA-konformen Lastschriften für den Privatkundenbereich (Business to Customer) ist das Regelwerk SEPA-Basislastschriftverfahren (SEPA Core Direct Debit Scheme Rulebook). Es definiert die international gültigen Prozesse, Fristen und Formvorschriften (z.B. Mandatsverwaltung, einmalige und wiederkehrende Lastschriften) und legt unter anderem fest, dass
- dem Zahlungspflichtigen ein Widerspruchsrecht eingeräumt werden muss,
- das Voravisieren des Zahlungspflichtigen durch den Zahlungsempfänger über einen kommenden Einzug nötig ist,
- klar definierte Rückrechnungsprozesse (R-Transaktionen: Rückgabe, Rückruf, Rücküberweisung, Rückvergütung, Rückweisung) existieren und
- die Transaktionen durch einheitliche Formate (ISO 20022) und Dateninhalte (IBAN und BIC) abgewickelt werden.
Das SEPA-Firmenlastschriftverfahren (SEPA Business-to-Business Direct Debit Scheme) wird für Firmenkunden als Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtige eingesetzt und unterscheidet sich im Wesentlichen dadurch vom SEPA-Basislastschriftverfahren, dass
- der Zahlungspflichtige eine Bank oder ein Unternehmen sein muss,
- dem Zahlungspflichtigen kein Widerspruchsrecht eingeräumt werden muss,
- eine Rückvergütung nach Kontobelastung des Zahlungspflichtigen nicht möglich ist und
- kürzere Fristen angewendet werden können.
SEPA-Lastschriften für Finanzinstitute in der Schweiz und Liechtenstein
Seit November 2009 können Schweizer und Liechtensteiner Finanzinstitute SEPA-Lastschriften abwickeln. Die Teilnahme an den SEPA-Lastschriftverfahren bedingen unter anderem neue Verträge, neue Identifikationsnummern des Zahlungsempfängers (Creditor Identifier) und neue Belastungsermächtigungen (Mandate). Mandate sind die Voraussetzung, um bei Zahlungspflichtigen Einzüge zu tätigen. Damit ermächtigt der Zahlungspflichtige den Zahlungsempfänger, sein Konto beim angegebenen Finanzinstitut direkt zu belasten.
Finanzinstitute, die an SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen wollen, haben folgende Formulare im Word-Format auszufüllen, farbig auszudrucken und unterschrieben an die National Adherence Support Organisation CH/LI, c/o SIX Interbank Clearing AG, Operations Center, Postfach, CH-8021 Zürich einzureichen:
Die Unterzeichnung der Vertragswerke bedingt die Teilnahme des Finanzinstituts an einem SEPA-kompatiblen Clearing and Settlement Mechanism (CSM).
Nach inhaltlicher und formaler Prüfung leitet SIX Interbank Clearing die erforderlichen Dokumente an den EPC weiter, der deren Empfang dem Finanzinstitut schriftlich bestätigt. Der Zulassungsentscheid wird dem Finanzinstitut ebenfalls durch den EPC mitgeteilt.